Stiften durch letztwillige Verfügung

Mit Ihrem Erbe Menschen helfen

Erben ist ein Thema, über das zu Lebzeiten keiner gerne spricht. Doch viele Menschen denken darüber nach, wie sie ihr Lebenswerk und ihr Vermögen über den Tod hinaus erhalten können und wünschen sich darüber hinaus auch persönliche Ideale weiterzugeben. Die Stiftung Lichtbrücke für soziale Entwicklung und Frieden bietet Ihnen diese Möglichkeit.

Sie können die Stiftung als Ihren Erben in einem Testament oder Erbvertrag einsetzen, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Ziele der Stiftung Lichtbrücke beständig umgesetzt werden können. Sie legen fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der Stiftung Lichtbrücke vererben. Dies kann auch in der Art geschehen, dass bereits zu Ihren Lebzeiten zunächst nur ein kleiner Anteil Ihres Vermögens in die Stiftung Lichtbrücke eingebracht wird und im Todesfall die gesamte Hinterlassenschaft oder ein Teil desselben der Stiftung zukommt. So trägt Ihr Vermögen Früchte über Generationen hinweg und Ihr Name steht noch in Jahrzehnten für das von Ihnen gewählte Projekt. Ihr letzter Wille wird unter gesetzlichem Schutze auf ewig bewahrt.

Ihr Erbe bzw. Vermächtnis zugunsten der Stiftung kommt ungeschmälert an, da die Stiftung Lichtbrücke für soziale Entwicklung und Frieden als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist. Es wird auch keine Erbschaftsteuer erhoben, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall die Erben einen Nachlass ganz oder teilweise in die Stiftung Lichtbrücke einbringen.

Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe stiften Sie zusammen mit uns Zukunft für viele Menschen in Bangladesch.

Mein Vermächtnis: Augenlicht

Wenn sich meine Augen für immer schließen, werden sich die Augen vieler Blinden in Bangladesch, wie die von Idaq, für immer öffnen. Das zu wissen, macht mich überglücklich!

Idaq ist 65 Jahre alt und wohnt in Badra. Schon als kleines Kind bekam er Probleme mit seinen Augen. Zwei Jahrzehnte lang konnte er kaum etwas sehen. Ein Nachbar erzählte ihm von dem Augenhospital in Sonargaon und, dass sie blinden Menschen, wie ihm, helfen könnten. Er ging hin, hatte ja nichts zu verlieren. Nach den ersten Voruntersuchungen in Sonargaon stand die Diagnose fest: Grauer Star. Der engagierte und aufgeschlossene Arzt, Dr. Haqe, überbrachte dann die gute Nachricht: Sie könnten helfen. Eine einfache Operation sollte Idaq sein Augenlicht wieder schenken. Zwei Tage später war es soweit, die Operation verlief gut. 24 Stunden später konnte Idaq auch schon nach Hause gehen, überglücklich seine Enkelkinder das erste Mal richtig sehen zu können.

Schenken Sie blinden und augenkranken Menschen ein Augenlicht - Eine Augenoperation kostet 50,- Euro.